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Änderungen ab 2025 im Zuge des neuen Postgesetzes

Als Ihr verlässlicher Partner für die Abholung, Verarbeitung und Zustellung Ihrer Postsendungen möchten wir Sie über wichtige Neuerungen informieren, die ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen des neuen Postgesetzes in Kraft treten.

 

Umsatzsteuerbefreiung auf Basisprodukte

Ab dem 1. Januar 2025 kann die CITIPOST GmbH alle Basisprodukte umsatzsteuerfrei anbieten. Dies betrifft:

 

  • Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief, Maxibrief
  • Einschreiben Einwurf, Einschreiben Übergabe, Einschreiben Übergabe mit Rückschein
  • Warensendungen
  • Förmliche Zustellung (PZA)

 

Die ab diesem Datum gültige Standardpreisliste wird ausschließlich umsatzsteuerfreie Preise für diese Produkte ausweisen. Individuelle Preisangebote mit Mengenrabatten bleiben steuerpflichtig, ebenso wie sonstige portounabhängige Dienstleistungen (z. B. Postfach-Leerung, Servicepauschalen).

Auch unsere beliebten CITIPOST-Briefmarken sind ab dem 1. Januar 2025 von der Umsatzsteuer befreit.

Zur Vereinfachung der Preisgestaltung führen wir ab Januar 2025 einen einheitlichen Preis für nationale Tagespostprodukte ein – ohne Unterscheidung zwischen regionalem, nationalem oder DPAG-Versand.

 

Neue Laufzeitenvorgaben – unser Zustellversprechen bleibt unverändert!

Trotz der gesetzlichen Anpassung der Brieflaufzeiten bleibt die CITIPOST ihrem Leistungsversprechen treu: Wir stellen Ihre Briefe weiterhin zuverlässig und schnell zu. Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben dürfen Briefe ab dem 1. Januar 2025 länger unterwegs sein.

 

  • 95 % der Briefsendungen müssen innerhalb von drei Tagen (E+3) zugestellt werden (bisher: zwei Tage).
  • 99 % müssen innerhalb von vier Tagen (E+4) zugestellt werden.

 

Die CITIPOST wird weiterhin alles daran setzen, Ihre Post so schnell wie gewohnt zuzustellen.

 

Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Postgesetzes in Kraft, die die Kennzeichnung schwerer Pakete vorschreibt. Ziel ist die Verbesserung der Arbeitssicherheit für Zustellpersonal. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Anbieter von Paketdienstleistungen sowie für Privat- und Geschäftskunden.

 

Gewichtskategorien und Vorgaben:

 

  • Pakete über 10 kg bis 20 kg: Kennzeichnung mit einem gut sichtbaren Hinweis auf das erhöhte Gewicht (z.B. Aufkleber)
  • Pakete über 20 kg: Kennzeichnung mit einem deutlich abweichenden Hinweis auf das sehr hohe Gewicht sowie die Zustellung durch zwei Personen oder mithilfe eines technischen Hilfsmittels.
  • Einlieferungen: Der Versender ist eigenverantwortlich für die korrekte Kennzeichnung.

 

Preisanpassungen

Unsere moderaten Preisanpassungen für Briefsendungen entnehmen Sie bitte der Preisliste, die ab dem 1. Januar 2025 gilt.

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